RS Vwgh 2009/2/4 2007/12/0062

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Veröffentlicht am 04.02.2009
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 idF 1999/I/010;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist lediglich zu klären, ob ein Beamter verpflichtet war eine Weisung zu befolgen, nicht aber, ob er durch die Weisung in seinen Rechten verletzt wurde (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, Zl. 2005/09/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007120062.X10

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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