RS UVS Kärnten 1992/12/15 KUVS-1129/3/92

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Rechtssatz

Fährt die Beschuldigte mit dem PKW des Ehegatten und kann sie mangels Auffinden im Kofferraum des PKW`s dem amtshandelnden Beamten das Verbandszeug nicht vorweisen, obwohl dieses sich im Inneren des Fahrzeuges unter der Hutablage befand, was die Beschuldigte nicht wußte, ist sie vom Tatvorwurf nach § 102 Abs 10 KFG exkulpiert.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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