RS UVS Steiermark 2001/12/20 30.17-21/2001

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Veröffentlicht am 20.12.2001
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Rechtssatz

Zwei Übertretungen nach § 101 Abs 1 lit b iVm § 102 Abs 1 KFG liegen vor, wenn die im § 4 Abs 6 Z 1 KFG festgesetzte größte Höhe bei Kraftfahrzeugen und Anhängern von 4 m durch die Beladung sowohl beim Zugfahrzeug, als auch beim Anhänger eines LKW-Zuges überschritten wird.

Schlagworte
Kumulation Höhe Überschreitung Kraftwagenzug Zugfahrzeug Anhänger
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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