RS UVS Oberösterreich 2005/11/08 VwSen-521144/2/Br/Sta

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Veröffentlicht am 08.11.2005
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Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs4 FSG ist auf ein vor sieben Jahren letztmalig erfolgtes Alkoholdelikt sachlich nicht stützbar; dieses Faktum indiziert keinen begründeten Zweifel.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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