RS UVS Burgenland 2006/12/19 109/14/06003

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Rechtssatz

Dem Berufungswerber wurde entgegen § 33 Abs 1 ASVG nicht der Beginn des Versicherungszeitraumes vorgehalten, sondern lediglich der Kontrollzeitpunkt.

Schlagworte
Beginn Versicherungszeitraum, Kontrollzeitpunkt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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