RS UVS Oberösterreich 2007/04/16 VwSen-162111/12/Br/Ps

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Veröffentlicht am 16.04.2007
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Rechtssatz

Reifenquietschen und Beurteilung der Tatschuld bzw. Subsumtion nach § 102 Abs. 4 KFG ? Präventionsgedanke zur vorher angesprochenen Fahrweise.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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