Norm
EO §216 Abs1 Z4 IIIdRechtssatz
Das Pfandrecht, welches an den Früchten einer mit der Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution einverleibten Forderung erworben wurde, geht beim Wegfall des Substitutionsbandes auf das Forderungskapital über und ist aus diesem in seiner bücherlichen Rangordnung zu befriedigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0003460Dokumentnummer
JJR_19190401_OGH0002_00200R00031_1900000_001