Norm
ABGB §276 IbRechtssatz
Wenn der mit allgemeiner Vollmacht ausgestattete Vertreter eines Abwesenden erklärt, ein bestimmtes Geschäft mangels Auftrages für ihn nicht besorgen zu können, ist ein Abwesenheitskurator zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0049442Dokumentnummer
JJR_19190702_OGH0002_00200R00116_1900000_001