Norm
AngG §25Rechtssatz
(Zum HGG) Bei der vorzeitigen Entlassung im Sinne des § 27 HGG schon bestandene und nicht ausdrücklich angegebene Entlassungsgründe können zur Rechtfertigung der Entlassung auch nachträglich herangezogen und verwertet werden, wenn sie nur objektiv hiezu geeignet und nicht etwa nachgesehen worden sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Handlungsgehilfengesetz, gesetzlicher Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Geltendmachung, GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0028503Dokumentnummer
JJR_19191118_OGH0002_0010RV00290_1900000_001