Norm
EO §9 ERechtssatz
Auf Grund des gegen die Firma X, Alleininhaber N.N., ergangenen Urteiles kann gegen die mittlerweile auf einen anderen übergegangene Firma X Exekution nicht bewilligt werden.Auf Grund des gegen die Firma römisch zehn, Alleininhaber N.N., ergangenen Urteiles kann gegen die mittlerweile auf einen anderen übergegangene Firma römisch zehn Exekution nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0000375Dokumentnummer
JJR_19200120_OGH0002_00300R00008_2000000_001