RS OGH 1920/1/20 2R5/20, 7Ob625/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1920
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Norm

ABGB §147
ABGB §172

Rechtssatz

Ein Verzicht auf die väterliche Gewalt ist unter Umständen zulässig.

Entscheidungstexte

  • 2 R 5/20
    Entscheidungstext OGH 20.01.1920 2 R 5/20
    Veröff: SZ 2/3
  • 7 Ob 625/81
    Entscheidungstext OGH 25.06.1981 7 Ob 625/81
    Gegenteilig; Beisatz: Daher vermag seine gerichtliche Genehmigung keine Rechtswirkungen nach sich zu ziehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0048031

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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