nur: Über den Begriff der Kostbarkeiten. (T1) Beisatz: Sachen, die trotz kleinen Rauminhalts und geringen Gewichts einen sehr hohen Wert haben und auch nach der Verkehrsauffassung als Kostbarkeiten angesehen werden. Ob Bilder und sonstige Kunstgegenstände Kostbarkeiten sind, ist fraglich. (T2)
nur T1; Beis wie T2 nur: Sachen, die trotz kleinen Rauminhalts und geringen Gewichts einen sehr hohen Wert haben und auch nach der Verkehrsauffassung als Kostbarkeiten angesehen werden. (T3) Veröff: SZ 56/24 = EvBl 1983/70 S 270