RS OGH 1920/5/4 3Rv73/20

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Veröffentlicht am 04.05.1920
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Norm

ABGB §686

Rechtssatz

Das Vermächtnis genau bezeichneter und im Nachlasse vorhandener Inhaberpapiere ist als ein Vermächtnis einzelner Verlassenschaftsstücke anzusehen und gibt dem Legatar Anspruch auf die Zinsen ( Dividenden ) erst vom Todestage des Erblassers angefangen.

Entscheidungstexte

  • 3 Rv 73/20
    Entscheidungstext OGH 04.05.1920 3 Rv 73/20
    Veröff: SZ 2/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0016123

Dokumentnummer

JJR_19200504_OGH0002_0030RV00073_2000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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