Norm
ABGB §686Rechtssatz
Das Vermächtnis genau bezeichneter und im Nachlasse vorhandener Inhaberpapiere ist als ein Vermächtnis einzelner Verlassenschaftsstücke anzusehen und gibt dem Legatar Anspruch auf die Zinsen ( Dividenden ) erst vom Todestage des Erblassers angefangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0016123Dokumentnummer
JJR_19200504_OGH0002_0030RV00073_2000000_001