RS OGH 1920/6/22 3Rv182/20

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Veröffentlicht am 22.06.1920
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Norm

ABGB §970

Rechtssatz

Konzessionierte Pensionen unterliegen der Haftung nach § 970 ABGB, andere Pensionen jedoch nur dann, wenn bei ihnen der Betrieb und die Aufnahme der Gäste in der gleichen Weise stattfindet wie bei konzessionierten Pensionen.

Entscheidungstexte

  • 3 Rv 182/20
    Entscheidungstext OGH 22.06.1920 3 Rv 182/20
    Veröff: SZ 2/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0025802

Dokumentnummer

JJR_19200622_OGH0002_0030RV00182_2000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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