RS OGH 1920/9/21 3Rv226/20, 5Ob119/01p

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Veröffentlicht am 21.09.1920
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Norm

VersVG §75

Rechtssatz

(Zum VersVG 1917) Hat ein Gewerbetreibender die ihm von seinen Kunden übergebenen Waren ohne deren Auftrag versichert, so ist er im Versicherungsfall als Geschäftsführer ohne Auftrag verpflichtet, den vom Versicherer empfangenen Versicherungsbetrag den Kunden auszuzahlen.

Entscheidungstexte

  • 3 Rv 226/20
    Entscheidungstext OGH 21.09.1920 3 Rv 226/20
    Veröff: SZ 2/98
  • 5 Ob 119/01p
    Entscheidungstext OGH 23.10.2001 5 Ob 119/01p
    Vgl; Beisatz: Der Versicherte aus einer Versicherung für fremde Rechnung kann die Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist. Überdies hat der Versicherungsnehmer die Leistung des Versicherers in diesem Fall dem Versicherten gemäß § 1017 ABGB herauszugeben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0080842

Dokumentnummer

JJR_19200921_OGH0002_0030RV00226_2000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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