Norm
ABGB §961Rechtssatz
Von der Haftung für ein zur Verwahrung übergebenes Stück wird der Inhaber einer Garderobe nur durch die körperliche Übergabe an den zur Übernahme bereiten Hinterleger befreit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0025829Dokumentnummer
JJR_19201118_OGH0002_0020RV00332_2000000_001