Norm
ABGB §1086Rechtssatz
(Zum AHGB) Ein Vertrag, wonach Waren zum Verkauf um einen bestimmten Preis und mit der Abrede übergeben werden, daß der von der Rechnungslegung befreite Übernehmer den erzielten Überpreis behalten dürfe, unterliegt nicht den Bestimmungen über den Kommissionsvertrag und gewährt dem Übernehmer kein Selbsteintrittsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0025821Dokumentnummer
JJR_19201118_OGH0002_0020RV00314_2000000_001