Norm
1.ABGBTeilNov §16Rechtssatz
Der einem unehelichen Kinde durch ein rechtskräftiges Urteil zuerkannte Unterhalt kann bei geänderten Verhältnissen im Verfahren außer Streitsachen neu geregelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0034812Dokumentnummer
JJR_19210201_OGH0002_0020OB00047_2100000_001