RS OGH 1921/2/16 3Ob37/21, 3Ob14/21m

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Veröffentlicht am 16.02.1921
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Norm

ABGB §933 II

Rechtssatz

Hat der Verkäufer eines Tieres die Gewähr dafür übernommen, daß es binnen einer bestimmten Frist werfen werde, so erlischt die Gewährleistungsklage in sechs Wochen nach Ablauf jener Frist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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