Norm
ABGB §933 IIRechtssatz
Hat der Verkäufer eines Tieres die Gewähr dafür übernommen, daß es binnen einer bestimmten Frist werfen werde, so erlischt die Gewährleistungsklage in sechs Wochen nach Ablauf jener Frist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025830Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021