RS OGH 2015/9/2 2Ob243/21, 3Ob118/14w, 10Ob51/15w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1921
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Norm

ABGB §932 I
  1. ABGB § 932 heute
  2. ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2021
  3. ABGB § 932 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001
  4. ABGB § 932 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche (Preisminderung!) nicht verlustig, wenn er die rechtzeitig bemängelte Ware behält und weiterveräußert.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 243/21
    Entscheidungstext OGH 26.04.1921 2 Ob 243/21
    Veröff: SZ 3/47
  • RS0025844">3 Ob 118/14w
    Entscheidungstext OGH 21.08.2014 3 Ob 118/14w
    Vgl; Beisatz: Schon die Berechnung auf der Basis der objektiven Wertverhältnisse zeigt, dass die subjektive(n) Auswirkung(en) von Mängeln auf den Übernehmer bei der Ermittlung der Preisminderung nicht entscheidend sind. IdS geht das Preisminderungsrecht auch nicht durch Untergang oder Veräußerung der Sache verloren. (T1)
    Beisatz: Für die Beurteilung des zeitlichen Aspekts der Reisepreisminderung kommt es nicht darauf an, ob der Reisende die mangelhafte Reiseleistung (hier Unterbringung) weiter in Anspruch nimmt, dh durch diese subjektiv beeinträchtigt wird, oder ob er ? wie hier bei aufrecht erhaltenem Reisevertrag ? selbst durch einen Wechsel in ein anderes Hotel Abhilfe schafft, sondern darauf, ob die Reisemängel während des gesamten Zeitraums der gebuchten (= vereinbarten) Unterbringung weiter bestanden. (T2)
  • RS0025844">10 Ob 51/15w
    Entscheidungstext OGH 02.09.2015 10 Ob 51/15w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025844

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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