Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche (Preisminderung!) nicht verlustig, wenn er die rechtzeitig bemängelte Ware behält und weiterveräußert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025844Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015