RS OGH 1921/6/7 2Ob333/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1921
beobachten
merken

Norm

ABGB §1059

Rechtssatz

Ein mit Überschreitung der gesetzlichen Höchstpreise abgeschlossener Kaufvertrag ist, sofern die betreffenden Vorschriften nicht etwas anderes besagen, nicht zur Gänze nichtig, sondern nur hinsichtlich des den Höchstpreis übersteigenden Teiles des Kaufpreises.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 333/21
    Entscheidungstext OGH 07.06.1921 2 Ob 333/21
    Veröff: SZ 3/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025848

Dokumentnummer

JJR_19210607_OGH0002_0020OB00333_2100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten