Norm
ABGB §933 IRechtssatz
Der Verkäufer ausländischer Geldsorten, der dem Käufer Fälschungen solcher lieferte, hat den Vertrag nicht bloß mangelhaft, sondern überhaupt nicht erfüllt. Die Klage des Käufers auf Lieferung echter Stücke ist also nicht an die für Gewährleistungesklagen geltenden Fristen gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025853Dokumentnummer
JJR_19210628_OGH0002_0020OB00388_2100000_001