RS OGH 1921/6/28 2Ob388/21

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Veröffentlicht am 28.06.1921
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Norm

ABGB §933 I

Rechtssatz

Der Verkäufer ausländischer Geldsorten, der dem Käufer Fälschungen solcher lieferte, hat den Vertrag nicht bloß mangelhaft, sondern überhaupt nicht erfüllt. Die Klage des Käufers auf Lieferung echter Stücke ist also nicht an die für Gewährleistungesklagen geltenden Fristen gebunden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 388/21
    Entscheidungstext OGH 28.06.1921 2 Ob 388/21
    Veröff: SZ 3/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0025853

Dokumentnummer

JJR_19210628_OGH0002_0020OB00388_2100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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