Norm
AngG §27 Z6 E6aRechtssatz
(Zum HGG). Die Bestimmung des § 27 Z 6 HGG kommt auch gegenüber dem Gesellschafter einer GmbH zur Anwendung, der zu dieser in ein Dienstverhältnis getreten ist.(Zum HGG). Die Bestimmung des Paragraph 27, Ziffer 6, HGG kommt auch gegenüber dem Gesellschafter einer GmbH zur Anwendung, der zu dieser in ein Dienstverhältnis getreten ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Beteiligung, Tätlichkeit, erhebliche Ehrverletzung, AnteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0029747Dokumentnummer
JJR_19210920_OGH0002_0030OB00644_2100000_001