Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Lieferung von Sachen. Zur Anwendung des § 381 EO. Verhältnis dieser Norm zu § 379 EO.Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Lieferung von Sachen. Zur Anwendung des Paragraph 381, EO. Verhältnis dieser Norm zu Paragraph 379, EO.