Zur Erzwingung der Lieferung einer Sache kann neben der Exekution nach § 346 EO auch die Exekution nach § 353 EO bewilligt werden.Zur Erzwingung der Lieferung einer Sache kann neben der Exekution nach Paragraph 346, EO auch die Exekution nach Paragraph 353, EO bewilligt werden.