Norm
StPO §293Rechtssatz
Das Gericht, an das die Strafsache infolge Aufhebung eines Urteiles auf Grund einer zum Vorteile des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde gelangt, ist in der Würdigung der in der neuen Hauptverhandlung vorgeführten Beweise keiner Beschränkung unterworfen und kann auch zu dem Angeklagten ungünstigeren tatsächlichen Feststellungen gelangen. Hat das erste Urteil irrigerweise einen förmlichen Freispruch von einer Qualifikation der Tat gefällt und ist dieser Freispruch von dem Obersten Gerichtshofe nicht beseitigt worden, so kann trotzdem im erneuerten Verfahren das Gericht zu einem Schuldspruche unter Annahme dieser vom ersten Urteile abgelehnten Qualifikation gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0100273Dokumentnummer
JJR_19220116_OGH0002_0040OS00740_2100000_001