Norm
EO §346Rechtssatz
Zusammentreffen einer Exekution nach § 346 EO und einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 5 EO die von verschiedenen Personen hinsichtlich desselben Gegenstandes erwirkt wurden.Zusammentreffen einer Exekution nach Paragraph 346, EO und einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382, Ziffer 5, EO die von verschiedenen Personen hinsichtlich desselben Gegenstandes erwirkt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0004346Dokumentnummer
JJR_19220214_OGH0002_0030OB00084_2200000_001