Norm
StPO §331 Abs1Rechtssatz
Nach Beantwortung der Hauptfrage zuungunsten des Angeklagten können sich die hiebei überstimmten Geschwornen der Abstimmung über die für diesen Fall gestellten Zusatzfragen enthalten, wobei ihre Stimmen zugunsten des Angeklagten gezählt werden; sie können jedoch auch an der Abstimmung über die Zusatzfrage teilnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0100756Dokumentnummer
JJR_19220818_OGH0002_0040OS00399_2200000_001