Norm
ZPO §41 B3Rechtssatz
Zur Frage, ob der Privatbeteiligte bei der Verweisung auf den Zivilrechtsweg seine Anwaltskosten im Strafprozesse allein oder nur im Zusammenhang mit seinen sonstigen Ersatzansprüchen vor dem Zivilrichter geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0035995Dokumentnummer
JJR_19220912_OGH0002_0030OB00758_2200000_001