Norm
ABGB §1120 BaRechtssatz
Der Käufer des Hauses tritt nicht schon von Gesetzes wegen in das Recht des Verkäufers aus einer mit dem Mieter geschlossenen Vereinbarung auf Übergabe der Wohnung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0025967Dokumentnummer
JJR_19221128_OGH0002_0010OB01107_2200000_001