Norm
ABGB §906Rechtssatz
Die Fakturenklausel "Gebinde leihweise, Wert ... K" berechtigt den Käufer nicht, nach seiner Wahl entweder die Gebinde zurückzustellen oder den in der Faktura angegebenen Preis zu bezahlen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Rückstellung der Gebinde nicht nach, so hat er dem Verkäufer deren gemeinen Wert zur Zeit der Urteilsfällung erster Instanz zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0024308Dokumentnummer
JJR_19221128_OGH0002_0020OB01080_2200000_001