Norm
ABGB §934Rechtssatz
Ein mit rechtskräftigem Urteil wegen Verletzung über die Hälfte für aufgelöst erklärter Kaufvertrag kann durch das nachträgliche Anerbieten des Preisunterschiedes nicht aufrechterhalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0020795Dokumentnummer
JJR_19230220_OGH0002_0020OB00112_2300000_001