Norm
EO §368Rechtssatz
Klage nach § 368 EO wegen Erfolglosigkeit der Exekution auf Lieferung einer marktgängigen Ware. Entscheidender Zeitpunkt für die Feststellung der Höhe des Anspruches.Klage nach Paragraph 368, EO wegen Erfolglosigkeit der Exekution auf Lieferung einer marktgängigen Ware. Entscheidender Zeitpunkt für die Feststellung der Höhe des Anspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0004835Dokumentnummer
JJR_19230220_OGH0002_0010OB00143_2300000_001