Norm
ABGB §988Rechtssatz
Für die Festsetzung der nicht vertraglich bestimmten Höhe der Entlohnung für anwaltliche Dienstleistungen ist der Zeitpunkt ihrer Vollendung bestimmend. Der Gläubiger kann diesen Anspruch wegen der später eingetretenen Geldentwertung nicht erweitern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0020793Dokumentnummer
JJR_19230313_OGH0002_0010OB00113_2300000_001