Norm
ABGB §452 ARechtssatz
( Zum AHGB ) Durch die schriftliche Bescheinigung der Verpfändung ohne Übertragung des Besitzes an der Pfandsache wird ein Pfandrecht nicht erworben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0015161Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011