Norm
ABGB §1061Rechtssatz
Der Verkäufer, welcher seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der Ware zwecks deren Besichtigung und Abwägung durch den Käufer nicht nachgekommen ist, kann seine Schadenersatzpflicht nicht mit Berufung auf einen angeblichen Zahlungsverzug des Käufers ablehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0025918Dokumentnummer
JJR_19230424_OGH0002_0020OB00257_2300000_001