Norm
TSchVG §1Rechtssatz
Für die Besitzer von Teilschuldverschreibungen ist ein gemeinsamer Kurator zu bestellen, wenn eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmen sich in der Tschechoslowakei befindet, einem Prioritär erklärt, daß sie ungeachtet der Währungstrennung die Prioritätencoupons auch weiterhin in österreichischen Kronen einlösen werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0079261Dokumentnummer
JJR_19230704_OGH0002_0020OB00408_2300000_001