RS OGH 1923/7/4 2Ob408/23

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Veröffentlicht am 04.07.1923
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Norm

TSchVG §1

Rechtssatz

Für die Besitzer von Teilschuldverschreibungen ist ein gemeinsamer Kurator zu bestellen, wenn eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmen sich in der Tschechoslowakei befindet, einem Prioritär erklärt, daß sie ungeachtet der Währungstrennung die Prioritätencoupons auch weiterhin in österreichischen Kronen einlösen werde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 408/23
    Entscheidungstext OGH 04.07.1923 2 Ob 408/23
    Veröff: SZ 5/184

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0079261

Dokumentnummer

JJR_19230704_OGH0002_0020OB00408_2300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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