Norm
JN §42 CRechtssatz
Die Bestimmung des § 42 JN bezieht sich nicht auf den Fall, daß über eine auf den ordentlichen Rechtsweg gehörende Sache im außerstreitigen Verfahren erkannt wurde.Die Bestimmung des Paragraph 42, JN bezieht sich nicht auf den Fall, daß über eine auf den ordentlichen Rechtsweg gehörende Sache im außerstreitigen Verfahren erkannt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046323Dokumentnummer
JJR_19231120_OGH0002_0020OB00781_2300000_002