Norm
EO §42 Abs1 Z5 C4Rechtssatz
Unzulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO wegen der vom Verpflichteten behaupteten Möglichkeit, an Stelle der betriebenen Vorauszahlung die geschuldete Handlung zu bewirken.Unzulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach Paragraph 353, EO wegen der vom Verpflichteten behaupteten Möglichkeit, an Stelle der betriebenen Vorauszahlung die geschuldete Handlung zu bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0001724Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012