Norm
EO §368Rechtssatz
(Zum AHGB) Weder die Leistungsklage noch ein darüber ergehendes verurteilendes Erkenntnis bewirkt iSd Art 355 AHGB einen Verbrauch des nach dieser Gesetzesstelle dem Käufer zustehenden Rechtes, Ersatz des durch Nichterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens gem § 368 EO zu begehren.(Zum AHGB) Weder die Leistungsklage noch ein darüber ergehendes verurteilendes Erkenntnis bewirkt iSd Artikel 355, AHGB einen Verbrauch des nach dieser Gesetzesstelle dem Käufer zustehenden Rechtes, Ersatz des durch Nichterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens gem Paragraph 368, EO zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0004715Dokumentnummer
JJR_19231120_OGH0002_0010OB00764_2300000_001