Norm
EO §367Rechtssatz
Auf Grund eines Urteiles auf Zurückziehung der Anmeldung des Betriebes einer gewerblichen Konzession kann nicht Exekution nach §§ 353 oder 354 EO begehrt werden.Auf Grund eines Urteiles auf Zurückziehung der Anmeldung des Betriebes einer gewerblichen Konzession kann nicht Exekution nach Paragraphen 353, oder 354 EO begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0004567Im RIS seit
12.02.1924Zuletzt aktualisiert am
19.05.2023