Norm
ABGB §161Rechtssatz
Eine Legitimation durch nachfolgende Ehe tritt nur dann ein, wenn das außer der Ehe geborene Kind tatsächlich von dem Ehegatten der Mutter erzeugt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0048201Dokumentnummer
JJR_19240401_OGH0002_0020OB00222_2400000_001