Norm
ABGB §1236Rechtssatz
Die im Hauptbuche enthaltene Bezugnahme auf das Datum der der Einverleibung eines Miteigentumsrechtes zugrunde liegenden Ehepakten genügt nicht, um der durch die Ehepakten begründeten allgemeinen Gütergemeinschaft und den hiedurch dem überlebenden Ehegatten eingeräumten Rechten auf Übernahme des Nachlasses bücherliche Wirksamkeit zu verleihen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0025439Dokumentnummer
JJR_19240430_OGH0002_0020OB00240_2400000_001