Rechtssatz
Keine Feststellungsklage zur Feststellung des dringenden Eigenbedarfes des Klägers nach einer Wohnung gemäß § 19 Abs 2 Z 5 MG gegen einen Beklagten, der gegen die Kündigung keine Einwendungen erhob und die Wohnung räumte.Keine Feststellungsklage zur Feststellung des dringenden Eigenbedarfes des Klägers nach einer Wohnung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5, MG gegen einen Beklagten, der gegen die Kündigung keine Einwendungen erhob und die Wohnung räumte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0039821Dokumentnummer
JJR_19241001_OGH0002_0030OB00707_2400000_001