RS OGH 1924/10/1 3Ob707/24

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Veröffentlicht am 01.10.1924
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Rechtssatz

Keine Feststellungsklage zur Feststellung des dringenden Eigenbedarfes des Klägers nach einer Wohnung gemäß § 19 Abs 2 Z 5 MG gegen einen Beklagten, der gegen die Kündigung keine Einwendungen erhob und die Wohnung räumte.Keine Feststellungsklage zur Feststellung des dringenden Eigenbedarfes des Klägers nach einer Wohnung gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5, MG gegen einen Beklagten, der gegen die Kündigung keine Einwendungen erhob und die Wohnung räumte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 707/24
    Entscheidungstext OGH 01.10.1924 3 Ob 707/24
    Veröff: SZ 6/309

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0039821

Dokumentnummer

JJR_19241001_OGH0002_0030OB00707_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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