RS OGH 1924/10/21 2Ob665/24

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Veröffentlicht am 21.10.1924
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Norm

GmbHG §38

Rechtssatz

Wurde ein bei der Generalversammlung gestellter Antrag durch einen gegen die Vorschrift des § 39 Abs 4 GmbHG gefaßten und daher nichtigen Beschluß abgelehnt, so kann nicht auf die Feststellung geklagt werden, daß bei der Generalversammlung ein dem Antrage stattgebender Beschluß gefaßt wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 665/24
    Entscheidungstext OGH 21.10.1924 2 Ob 665/24
    Veröff: SZ 6/334

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0059731

Dokumentnummer

JJR_19241021_OGH0002_0020OB00665_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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