RS OGH 1924/11/4 2Ob788/24

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Veröffentlicht am 04.11.1924
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Norm

ABGB §1368

Rechtssatz

Wurde das zur Sicherung einer Forderung bestellte Pfand einem Dritten in Verwahrung gegeben, so kann eine Ausdehnung des Pfandrechtes auf weitere Forderungen nur dadurch erfolgen, daß der Dritte hievon verständigt wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 788/24
    Entscheidungstext OGH 04.11.1924 2 Ob 788/24
    Veröff: SZ 6/349

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0032550

Dokumentnummer

JJR_19241104_OGH0002_0020OB00788_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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