RS OGH 1924/12/12 4Os482/24, 13Os116/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1924
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Norm

StPO §281 Abs3
StPO §285a
StPO §345 Abs4

Rechtssatz

Rechtsunwirksamkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde vor der Urteilsfällung.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 482/24
    Entscheidungstext OGH 12.12.1924 4 Os 482/24
    Veröff: SSt IV/128
  • 13 Os 116/02
    Entscheidungstext OGH 29.01.2003 13 Os 116/02
    Vgl auch; Beisatz: Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen Gründe, die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100054

Dokumentnummer

JJR_19241212_OGH0002_0040OS00482_2400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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