RS OGH 1925/3/10 2Ob189/25

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1925
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Norm

ZPO §193

Rechtssatz

Neues Vorbringen nach Schluß der Verhandlung ist, falls es abgewiesen wird, nicht mit abgesondertem Beschlusse, sondern im Urteil abzuweisen. Trotz Zustellung eines abgesonderten Beschlusses kann die Abweisung noch in der Berufung angefochten werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 189/25
    Entscheidungstext OGH 10.03.1925 2 Ob 189/25
    Veröff: SZ 7/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0036994

Dokumentnummer

JJR_19250310_OGH0002_0020OB00189_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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