RS OGH 1925/4/7 3Ob194/25

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Veröffentlicht am 07.04.1925
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Norm

GmbHG §50

Rechtssatz

Die Zurückbehaltung der Erträgnisse einer GmbH zugunsten der Schadloshaltung der Gesellschaft ist keine Verkürzung der Rechte des Gesellschafters und keine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Ein dahingehender rite gefaßter Beschluß ist - unbeschadet der Frage der Zulässigkeit der Retention - mit Nichtigkeitsklage nicht anfechtbar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 194/25
    Entscheidungstext OGH 07.04.1925 3 Ob 194/25
    Veröff: SZ 7/122

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0060429

Dokumentnummer

JJR_19250407_OGH0002_0030OB00194_2500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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