RS OGH 1925/4/7 3Ob195/25, 8Ob349/67

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Veröffentlicht am 07.04.1925
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Norm

GmbHG §16

Rechtssatz

Auch die im Gesellschaftsvertrage zu Geschäftsführern bestellten Gesellschafter können von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit von dieser Funktion enthoben werden, es sei denn, daß sich aus dem Vertrage ergibt, daß diesen Gesellschaftern das Sonderrecht eingeräumt ist, Geschäftsführer zu sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0059847

Dokumentnummer

JJR_19250407_OGH0002_0030OB00195_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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